Steuerrecht - Landwirtschaftskammer
Sie erreichen die Vollpauschalierungsgrenze +++ Sie haben steuerliche Fragen zu betrieblichen Wachstums-schritten oder erhaltenen Entschädigungen +++ Sie beabsichtigen einen Kauf oder Verkauf einer land- und/oder forstwirtschaftlichen Immobilie
Ihre Situation Sie erreichen die Vollpauschalierungsgrenze. Sie haben steuerliche Fragen zu betrieblichen Wachstumsschritten oder erhaltenen Entschädigungen. Sie beabsichtigen einen Kauf oder Verkauf einer land- und/oder forstwirtschaftlichen Immobilie. Sie beabsichtigen einen Kauf oder Verkauf im EU-Binnenmarkt. Sie haben Fragen zur Umsatzsteuerpauschalierung, Pferdepauschalierungsverordnung, Regelbesteuerung oder Rechnungslegung. Unser Angebot Beratung zu: Einkommensteuer Voll- und Teilpauschalierung, land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten, Entschädigungen, Immobilienertragsteuer betreffend Verkauf einer land- und/oder forstwirtschaftlichen Immobilie, Steuererklärungspflicht, Negativsteuer, Familienbonus Plus Umsatzsteuer Käufe und Verkäufe im/ins Ausland, Kleinunternehmerregelung, Zusatzsteuer bei Getränken, Rechnungslegung im Rahmen der Pauschalierung, Grundzüge der Regelbesteuerung, Pferdepauschalierungsverordnung Grundsteuer Grunderwerbsteuer Alkoholsteuer Ihr Nutzen Überblick zu steuerlichen Fragen und Information zur Steuererklärungspflicht Steuerliche Betriebsoptimierung Information zu land- und forstwirtschaftlichen Steuererklärungen LFI Kurstipp Gewinnermittlung in der Vollpauschalierung Steuererklärung und Steuern sparen in der Teilpauschalierung Einstieg in die Teilpauschalierung Überschreitung der Pauschalierungsgrenzen – Gestaltungsmöglichkeiten für wachsende Betriebe Umsatzsteueroption in der Land- und Forstwirtschaft Kauf und Verkauf innerhalb der EU Pachten und Verpachten Kontakt Landwirtschaftskammer OÖ Steuerrecht Telefon: 050/6902-1284 Mail: steuerrecht@lk-ooe.at Kosten Beratung ohne Kostenverrechnung