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Erbhoffeststellung

Sie stehen vor einer Betriebsübergabe und wollen eine Grundlage für eine einvernehmliche Regelung der Erbteilszahlungen oder im Zusammenhang mit Verlassenschaftsverfahren werden von weichenden Erbinnen und Erben Erbforderungen erhoben.
Ihre Situation: Sie stehen vor der Übergabe Ihres land- und forstwirtschaftlichen Betriebes an den/die Hofnachfolger:in. Es gibt aber auch noch weitere pflichtteilsberechtigte Kinder. Das ist der richtige Zeitpunkt, auch mit den weichenden Kindern eine Regelung zur Zahlung des Pflichtteils zu treffen. Mit einem Pflichtteilsverzicht der weichenden Kinder vor einem Notar können Sie Erbstreitigkeiten zu einem späteren Zeitpunkt aktiv vorbeugen. Unser Angebot für Sie: Feststellung der Erbhofeigenschaft Ihres Betriebes auf Basis der Bestimmungen des Anerbengesetzes. Bei Bedarf ermitteln wir darauf aufbauend den Übernahmspreis des Betriebes als Basis für Erbteilszahlungen an die weichenden erbberechtigten Personen. Diese Zahlungen sind bei Erbhöfen so zu bemessen, dass der Betrieb dadurch nicht gefährdet wird. Ihr Nutzen: Sie erhalten eine fachlich fundierte und begründete Stellungnahme zur Erbhofeigenschaft Ihres Betriebes. Übergeber:innen die eine geordnete Übergabe des Betriebes vorbereiten erhalten auf Wunsch einen Vorschlag für die Höhe der Pflichtteilszahlungen an die weichenden erbberechtigten Personen. Kostenbeitrag: 120 Euro 240 Euro (bei zusätzlicher Übernahmspreisberechnung)   40 Euro Hofpauschale Beratungsort: am Hof
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