Einheitswert: Beratung sowie Hilfestellung Bescheidbeschwerde
Aufgrund der EW-Hauptfeststellung zum 1.1.2023 ist ein neuer EW-Bescheid zugestellt worden. Dieser ist offensichtlich unrichtig, daher möchten Sie eine EW-Bescheidbeschwerde erheben.
Ihre Situation: Aufgrund der EW-Hauptfeststellung ist ein neuer Einheitswertbescheid zugestellt worden. Diesen möchten Sie auf wesentliche Inhalte durchsehen lassen. Bei offensichtlich unrichtigen Bescheid helfen wir eine Bescheidbeschwerde zu verfassen. Kann die Höhe des Einheitswertes korrekt sein? Können die dargestellten Zu- bzw. Abschläge (T/N Index, Viehzuschläge, Sonderkulturen, Weinbau) stimmen? Stimmt der angesetzte Hektarsatz im Kleinstwald? Passt die Höhe der berücksichtigten öffentlichen Gelder? Unser Angebot für Sie: Durchsicht des Einheitswertbescheides auf offensichtliche Mängel (zB Eigentümeridentität, Flächenausmaß, Zu- bzw. Abschläge, Vieheinheiten). Werden Fehler erkannt, bieten wir Hilfestellung beim Verfassen einer Bescheidbeschwerde an. Ihr Nutzen: Durchsicht des Einheitswertes auf offensichtliche Mängel bzw. ob der Bescheid grundsätzlich korrekt ist. Werden Fehler erkannt, gibt es Hilfestellung beim Verfassen der Bescheidbeschwerde. Kontakt Bezirksbauernkammern Kosten: Stufe 1: Durchsicht Einheitswert anhand Prüfliste(n): kostenlos Stufe 2: Verfassen der Bescheidbeschwerde: 40 Euro Beratungsort: Bezirksbauernkammer bzw. Landwirtschaftskammer NÖ